DER LANDKREIS FREYUNG-GRAFENAU
STELLT ZUM NÄCHSTMÖGLICHEN ZEITPUNKT in Teilzeit ein
Beschäftigter im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften (m/w/d)
Als Vormund/Ergänzungspfleger im Kreisjugendamt übernehmen Sie die Personensorge und gegebenenfalls die Vermögenssorge für minderjährige Kinder und Jugendliche (auch unbegleitete minderjährige ausländische Personen), soweit deren Eltern dazu nicht in der Lage oder berechtigt sind.
Die Amtsvormundschaft hat das Ziel, die Persönlichkeitsentwicklung und -rechte der Mündel sowie deren individuelle und soziale Entwicklung zu fördern. Amtsvormunde/Ergänzungspfleger stellen das Kindeswohl sicher und setzen eigenständig Bedürfnisse und Rechte der Minderjährigen durch.
Die Einstellung erfolgt aufgrund Elternzeitvertretung befristet bis voraussichtlich 26.10.2025 in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden.
Aufgaben:
- Regelmäßige persönliche Kontakte zum Mündel (in der Regel monatlich)
- Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden/Einrichtungen/Personen (zum Beispiel Jugendamt, Pflegeeltern)
- Antragstellung bei Behörden (unter anderem Asylantrag)
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Bestimmung des Aufenthaltes und Regelung des Umganges
- Regelung von Erbschaftsangelegenheiten
- Vertretung des Mündels bei Gerichtsverfahren (Familien- und Strafverfahren)
- Beantragung von Sozialleistungen
Die Aufzählung der Aufgaben ist nicht abschließend.
Profil:
- Beschäftigter (m/w/d) mit erfolgreich absolvierter Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt (BL II),
alternativ Beschäftigter (m/w/d) mit erfolgreich abgeschlossenem Hochschulstudium der Sozialen Arbeit oder gleichwertig
- gute Kenntnisse in den MS-Office Anwendungen
- Führerschein der Klasse B
- Zuverlässigkeit, Flexibilität, sicheres Auftreten, Empathie
- selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- hohe soziale Kompetenz, vor allem im Umgang mit Kindern
- fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Wir bieten:
- eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit in einem engagierten Team
- tarifgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes; je nach persönlichen Voraussetzungen Eingruppierung bis zur EG 9c / EG S 12 TVöD
- eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
- Tarifliches Leistungsentgelt bei Beschäftigten (dadurch in der Summe ca. 13 Monatsvergütungen)
- alle Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
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6 Wochen Jahresurlaub (im Falle einer Schwerbehinderung eine Woche zusätzlich) plus arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester
- ein freundliches Arbeitsklima und ein respektvolles Miteinander
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vergünstigte Tarife bei vielen Versicherungen
- Weitere Informationen zum Landkreis Freyung-Grafenau als Arbeitgeber finden Sie unter https://www.freyung-grafenau.de/verwaltung-und-politik/landkreis-als-arbeitgeber